Aufgaben des Schulrats

Der Schulrat ist für richtungsweisende Fragen an seiner Schule zuständig und hat folgende Aufgaben:

  • Brücke zwischen Trägerschaft (Öffentlichkeit) und Schule
  • Anstellungsbehörde und Aufsicht Schulleitung
  • Anstellungsbehörde Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag
  • Genehmigung Schulprogramm
  • Gewährleistung Umsetzung Evaluationsergebnisse
  • Beschwerdeinstanz Entscheide Schulleitungen
  • Bussenverfügung
  • Verfügung Schulausschluss Schülerinnen und Schüler

Wer ist der Schulrat

  • Küng Urs, Präsident,
  • Coray Rolf, Vizepräsident
  • Piel Sibylle, Aktuarin,
  • Ehrensperger Monika
  • Trösch Patricia
  • Vogel Brigitte, Gemeinderätin, Aesch,
  • Meyer-Frei Monika,
  • Näf Herbert, Gemeinderat, Duggingen,
  • Rechsteiner Peter, Gemeinderat Pfeffingen, 

Bei Fragen, welche Ihr Kind betreffen, suchen Sie immer zuerst das Gespräch mit der Lehrperson.

Erst wenn Sie sich nicht einigen können oder mit dem Entscheid der Lehrperson nicht einverstanden sind, wenden Sie sich an die Schulleitung.

An den Schulrat können Sie gelangen, wenn Sie mit dem Entscheid der Schulleitung nicht einverstanden sind. Der Schulrat ist in diesem Fall Beschwerdeinstanz.